Dein Mindestalter für Klasse B ist 16,5 oder 17,5 Jahre zum Zeitpunkt des Führerscheinantrags
Die Theorieprüfung ist frühestens 3 Monate vor dem 17. oder 18. Geburtstag möglich
Die praktische Fahrprüfung ist frühestens 1 Monat vor dem 17. oder 18. Geburtstag möglich
Bei Nicht-Bestehen einer Prüfung besteht eine gesetzliche Wartefrist von mindestens 2 Wochen.
Was brauchst Du? Wo musst Du hin?
- Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) / augenärztliches Gutachten (nicht älter als 5 Jahre),
- Erste Hilfe Kurs (9 Unterrichtsstunden),
- 1 biometrisches Passbild
- Führerscheinantrag (in der Fahrschule oder per E-Mail anfordern)
Der Führerscheinantrag muss beim Einwohnermeldeamt persönlich eingereicht werden (u. U. Termin machen) – Die Höhe der amtlichen Gebühren (für das begleitete Fahren) findest Du im Antragsformular.
Aktuell benötigt der Führerscheinantrag im Kreis Kleve bis zu 12 Wochen.
Wenn Du also in den Sommerferien 2021 den Führerschein haben willst, dann solltest Du Deinen Führerscheinantrag vor spätestens Anfang März beim Einwohnermeldeamt Deines Wohnorts abgegeben haben.